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Hausbau am BER

06. 09. 2021

Seit einigen Jahren werden trotz Fluglärm zahlreichen Neubauten in den Schallschutzgebieten rund um den BER errichtet. Für diese Neubauten besteht ein Anspruch auf Schallschutz, wenn das entsprechende Grundstück zum 15. Mai 2000 bebaut oder bebaubar war.

 

Um einen Neubau mit Schallschutz zu errichten, sollten künftige Anwohnerinnen oder Anwohner bereits bei der Neubauplanung die notwendigen Schallschutzmaßnahmen berücksichtigen und dazu so früh wie möglich Kontakt mit der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) aufnehmen. Oft ist nämlich schon die Bausubstanz eines Neubaus entscheidend dafür, ob eine Umsetzung von Schallschutz gemäß Planfeststellungsbeschluss möglich ist. Darüber hinaus wird durch eine frühzeitige und adäquate Planung verhindert, dass an einem gerade erst fertiggestellten Neubau Umbaumaßnahmen notwendig sind, um einen ausreichenden Schallschutz sicherzustellen. Die FBB muss daher frühzeitig die Möglichkeit haben, auf die Bauplanung einzuwirken.

 

Nach der Kontaktaufnahme mit der FBB erhalten künftige Anwohnerinnen und Anwohner die für den Neubau relevanten Fluglärmpegel, nach denen auch die Schallschutzmaßnahmen zu dimensionieren sind. Die FBB übergibt außerdem Hinweise zur Planung des Neubaus und stellt einen Leitfaden Neubau zur Verfügung. Die Planung des Objektes sollte der FBB dann zur Verfügung gestellt werden, so dass diese geprüft und ggf. hinsichtlich ausreichendem Schallschutz angepasst werden kann. Auf dieser Grundlage bietet die Flughafengesellschaft dann eine Individualvereinbarung an, in der sie den künftigen Anwohnerinnen und Anwohnern zusagt, die zur Errichtung eines schallgeschützten Neubaus zusätzlich erforderlichen Kosten zu übernehmen. Damit erhalten die künftigen Anwohnerinnen und Anwohner Planungs- und Finanzierungssicherheit für die zusätzlichen Schallschutzmaßnahmen.

 

Weitere Informationen zum Hausbau am Flughafen gibt es unter schallschutz.berlin-airport.de.

 

Anwohnerinnen und Anwohner, die sich zur Planung ihres Neubaus an die FBB wenden möchten, können dies per Mail oder postalisch über die folgenden Adressen tun:

 

Abteilung Schallschutz

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH

12521 Berlin

 
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